Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 63 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Für § 63 EEG 2023 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 68 Entscheidungen zu § 63 EEG 2023 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 29.11.2023 – 6 A 1932/18
- VG Frankfurt am Main, 08.08.2018 – 5 K 4453/16.FZitiert von 2
- VGH Hessen, 17.07.2019 – 6 A 1864/17Zitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 04.09.2018 – 5 K 4747/17.FZitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 03.11.2022 – 5 K 75/19.F
- VG Frankfurt am Main, 29.09.2021 – 5 K 1270/18.FZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt am Main, 26.09.2025 – 5 K 4090/19.F, 6 A 375/25.Z
- VG Frankfurt am Main, 20.03.2025 – 5 K 3494/20.F
- LG Dortmund, 11.10.2024 – 3 O 541/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 63 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3138)
BGBl. 2020 I S. 3138
BGBl. 2020 I S. 3138 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.